Schutzkonzept für das Evangelische Gemeindehaus Starnberg
Eingang
Die äußere Eingangstür in das Gemeindehaus wird zu Beginn der Hausöffnung aufgestellt und der Aufzug aufgeschlossen. Erst mit der abendlichen Schließung des Hauses wird die Tür und der Aufzug wieder geschlossen. Die Kirchengemeinde sorgt für die ordnungsgemäße Bereitstellung der freigegebenen Räume zur Tagesnutzung. Alle Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, die Räume den allgemeinen Hygienebestimmungen entsprechend zu nutzen.
Alle Personen, die das Haus betreten, tragen auf allen Wegen bis in den genutzten Raum ihre Mund-Nasen-Bedeckung und achten auf den einzuhaltenden Mindestabstand.
Den Mitarbeitenden wird empfohlen, die Mund-Nase-Bedeckung bei Publikumsverkehr auch am Arbeitsplatz zu tragen.
Im Eingangsbereich des Hauses sind Hinweise zur Hygiene und Abstandswahrung und das Schutzkonzept gut sichtbar angebracht.
Toilettenräume
In den Toiletten sind Hinweise zur verbindlichen Handhygiene angebracht. Türklinken, Armaturen und Toilettensitze werden regelmäßig desinfiziert.
Aufzug
Die Benutzung ist nur für jeweils eine Person gestattet. Die zur Benutzung notwendige Tastatur wird vor der täglichen Hausöffnung desinfiziert.
Raumnutzung
Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der angezeigten Hygiene- und Abstandsregeln. Die nutzende Gruppe ist verantwortlich für die Einhaltung der Regeln (Abstand, Mund-Nasen-Bedeckung beim Laufen im Haus, Listen mit Namen und Telefonnummer zur Nachverfolgung etwaiger Infektionsketten). Für feste Gruppen besteht eine Vereinbarung in Form eines Miet-vertrags oder einer anderen geeigneten Nutzungsregelung mit Hinweis auf das aktuelle Schutzkonzept, das auch die Verpflichtung zum datenschutzgemäßen Führen und zweiwöchentlichem Führen von Listen mit Namen und Telefonnummern zur späteren Nachverfolgung etwaiger Infektionsketten umfassen muss.
Veranstaltungen
Für alle Veranstaltungen im Haus gilt das Schutzkonzept. Bei Missachtung der Auflagen des Schutzkonzeptes ist eine Untersagung der Nutzung möglich.
Pfarramt
Besucherinnen und Besucher tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung und sind verpflichtet, sich an die Abstandsregeln zu halten. Über die Besucherinnen, Besucher und anwesenden Mitarbeitenden wird eine tagesaktuelle Namensliste geführt.
Starnberg, 1. September 2020